Wir bieten Beratung durch „Insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a, § 8b SGB VIII und § 4 KKG“ speziell in Hinblick auf den Themenbereich sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen an.
Personen, die hauptamtlich im pädagogischen Bereich arbeiten, sind nach § 8a, sobald sie Signale für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, verpflichtend dazu aufgefordert, eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ bei der Risiko und Ressourceneinschätzung zu beteiligen.