Unsere Mitarbeiter:innen sind "Insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a SGB VIII" speziell in Hinblick auf den Themenbereich sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
In diesem Sinne können Fachkräfte aus dem psychosozialen Arbeitsfeld eine Fachberatung nach § 8a SGB VIII zur Risikoabwägung einer Kindeswohlgefährdung bei uns in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus begleiten wir bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen.