Informationen für Jugendliche

Sexualisierte Gewalt im Netz

Bildausschnitt: Hände auf einer Laptop-Tastatur.

Bei Übergriffen im Netz hast Du das Recht, Dir Unterstützung und Hilfe zu holen!

Denn:

Sexualisierte Übergriffe im Netz sind eine Form von sexueller Gewalt.

Sexualisierte Übergriffe im Netz sind verboten und strafbar.

Sexualisierte Übergriffe im Netz können für Betroffene eine hohe Belastung sein, aus der sie alleine nicht mehr herausfinden.

Beispiele für sexualisierte Übergriffe

  • Verbreitung von intimen Fotos und Filmen
    (Ein Freund überredet Dich, ihm Nacktbilder von dir zu schicken und schickt sie ungefragt an andere weiter.)
  • Sexualisierte Bemerkungen und Beleidigungen im Social Media
    (Eine Person schreibt Dich immer wieder mit sexualisierten Bemerkungen oder Beleidigungen an.)
  • Sexualisiertes Cybermobbing
    (Jemand hat ein intimes Bild von Dir oder schneidet deinen Kopf aus und setzt ihn auf einen nackten Körper und schickt das an die ganze Schule.)
  • Überreden oder Zwang zur Herstellung und Verbreitung von pornographischen Bildern oder Filmen
    (Im Chat oder über Instagram überredet, erpresst oder zwingt Dich jemand ihm oder ihr Nacktbilder von Dir zu schicken.)
  • Zeigen von pornographischem Material
    (Jemand schickt Dir unaufgefordert ein Bild von seinem Penis oder der Vagina.)
  • Kontaktanbahnung zur Ausübung sexualisierter Gewalt in der Real-Welt
    (Du hast schon seit längerem über das Internet Kontakt zu einem Mann, der Dich immer vehementer auffordert, sich mit ihm zu treffen.)

Welche Möglichkeiten hast Du Dich gegen sexualisierte Gewalt im Netz zu wehren?

  • Mache eine Sicherung des Übergriffs, z.B. durch einen Screenshot.
  • Wenn der Übergriff in einem Portal stattgefunden hat, kannst Du es bei dem Betreiber melden.
  • Suche Dir Hilfe und Unterstützung von Eltern und/oder pädagogischen Fachkräften wie Schulsozialarbeiter_innen, Lehrer_innen und anderen.
  • Gerne komme in die Beratung und wir besprechen, was Du in deinem Fall jetzt tun kannst.
  • Wenn Du sexualisierte Gewalt im Netz erfahren hast, gibt es die Möglichkeit eine Strafanzeige nach §201a StGB zu machen. Wir beraten Dich und besprechen was auf Dich zukommt.

Auf unserer Website findest Du unter Medisa weiter nützliche Informationen zum Thema Übergriffe im Netz.